Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die betriebliche Altersvorsorge noch attraktiver gemacht!

Hoher Förderrahmen
  • Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens auf
    8 % der BBG West.
  • Weiterhin 4 % der BBG von der Sozialversicherung
    befreit.

Höhere Mitarbeitermotivation durch Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung

Beispiel:
  • Spart der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung
    zueiner Direktversicherung Sozialversicherungsbeiträge,
    sieht der Gesetzgeber grundsätzlich eine Zuzahlung von
    15% der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge vor.
  • Wenn der jeweilige Tarifvertrag eine andere Regelung
    vorsieht, kann der AG auf diese Zahlung verzichten.

Clever vorsorgen!

Die Win/Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung wird erfüllt
  • Mitarbeitermotivation
  • Beiträge sind Betriebsausgaben
  • Lohnnebenkosten werden reduziert
  • Versorgungszusagen sind bilanzneutral
  • Risikoentlastung durch das Versicherungsunternehmen
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Portabilität bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist gegeben

Clever vorsorgen mit betrieblicher Altersvorsorge!

Ihr Vorteil als Arbeitnehmer:

  • Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung wird erfüllt
  • Mitarbeitermotivation
  • Beiträge sind Betriebsausgaben
  • Lohnnebenkosten werden reduziert
  • Versorgungszusagen sind bilanzneutral
  • Risikoentlastung durch das Versicherungsunternehmen
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Portabilität bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist gegeben

Clever vorsorgen mit betrieblicher Altersvorsorge!

Nutzen Sie die staatlichen Förderungen und Arbeitgeberzuschüsse für eine auskömmliche Altersvorsorge!

Clever vorsorgen mit betrieblicher Altersvorsorge!

Nutzen Sie die staatlichen Förderungen und Arbeitgeberzuschüsse für eine existenzielle Absicherung als Zusatz- oder selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung!

Clever vorsorgen!

Die Win/Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Keine „abstrakte“ Verweisung auf andere Berufe
  • Entscheidend ist der aktuell ausgeübte Beruf
  • Zinslose Beitragsstundung bis zur Feststellung derBerufsunfähigkeit
  • Verzicht auf die Arztanordnungsklausel
  • Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung
  • Inflationsausgleich durch Leistungsdynamik möglich (3% – 5%)
  • Angabe eines Wechsels in einen risikoreicheren Beruf nicht erforderlich
  • Weltweiter Versicherungsschutz

Noch mehr Vorteile

Weitere Vorteile aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz

Die Berechnung des steuerfreien Betrages, beispielsweise für eine Abfindung nach Ausscheiden aus einem Dienstverhältnis, ist jetzt noch attraktiver: Dienstjahre (max. 10 Jahre) x 4 % der BBG West.

Steuerfreie Nachzahlungen

Noch ein Highlight: Beiträge für bis zu 10 volle Kalenderjahre können für entgeltfreie Zeiten aus dem 1. Dienstverhältnis (z. B. Elternzeit) bis 8 % der BBG steuerfrei nachgezahlt werden.